Lebende Vögel, hochpreisige Uhren und in Wein eingelegte Schlangen: Was sich in den Koffern von Reisenden versteckt. Ein Blick in den Alltag von Zollbeamt*innen.

In „Böse Hoffnung“ lässt Thomas Baum sein Ermittlerteam Robert Worschädl und Sabine Schinagl am Linzer Flughafen ermitteln, um düstere Machenschaften aufzuklären. Gerhard Matzer vom Zollamt Österreich kennt sie alle: die kreativsten Schmuggel-Verstecke und die absurdesten Güter, die am Zoll vorbei geschmuggelt werden.

 

Für Privatpersonen ist der Zoll oft etwas, dem sie gern heimlich entgehen würden, um Geld zu sparen. Was sind die kreativsten Verstecke oder Aktionen, mit denen Menschen versuchen, den Zollgebühren zu entkommen?

Schmuggelverstecke sind meist abhängig von der Art der Ware, die am Zoll vorbei in die Zollunion verbracht werden sollen. Zum Beispiel werden Schmuck oder hochpreisige Uhren getragen oder am Körper versteckt. Zigaretten und andere Tabakwaren werden oftmals aufwendig in bauartbedingte Hohlräume bei Kraftfahrzeugen eingebaut oder es werden hierzu extra Umbauten (doppelter Boden, …) an Kraftfahrzeugen vorgenommen.

 

Welche geschmuggelten Waren sind die skurrilsten?

Lebende Vögel wurden in leeren aufgeschnittenen Plastikflaschen im Reisegepäck aus Südamerika nach Österreich geschmuggelt und am Flughafen Wien entdeckt und beschlagnahmt. Die überlebenden Tiere wurden in entsprechende Quarantänestationen gebracht. Leider werden insbesondere im Bereich des Artenschutzes noch immer skurrile Dinge, wie in Wein eingelegte Schlangen, so genannte Snake Wines, oder auch Krokodilköpfe geschmuggelt.

 

Bei Schmuggelware denkt man oft an Zigaretten, Markenware oder auch Medikamente. Welche Produkte versuchen Personen häufig durch den Zoll zu schleusen, von denen man es nicht erwarten würde?

Es wird häufig versucht Waren, wie Fleisch, Käse, Honig, Eier, lebende Pflanzen, Gemüse und andere Lebensmittel, welche aus tierseuchenrechtlichen oder phytosanitären Gründen nicht eingeführt werden dürfen, in die Union zu verbringen. Es müssen jedes Jahr mehrere Tonnen solcher vom Zollamt beschlagnahmter und eingezogener Waren (hauptsächlich Fleisch, Milchprodukte und Gemüse) vernichtet werden.

 

Was passiert mit der Ware, für die Personen keine Zollgebühren bezahlen möchten?

Im Falle des Schmuggels ist nach dem Finanzstrafgesetz neben einer Geldstrafe auch grundsätzlich der Verfall (d.h. die Ware geht in das Eigentum des Staates Österreich über) vorgesehen. Verwertbare Waren, wie Schmuck, Uhren, … werden in der Folge oft versteigert.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass die Ware auch den Schmuggler*innen wieder überlassen wird. Dies kann entweder durch Rückkauf der für verfallen erklärten Ware oder durch Entrichtung des doppelten auf der Ware lastenden Abgabenbetrages (einfache Abgaben max. 1000 Euro) sein. Waren, bei denen der Besitz verboten ist (z.B. verbotene Waffen) oder bei deren Einfuhr besondere Voraussetzungen erfüllt werden hätten müssen (z.B. Vorlage bestimmter Zeugnisse, Bewilligungen oder anderer Dokumente) dürfen jedoch nicht überlassen werden.
Waren die nicht verwertet werden können, sind unter Aufsicht zu vernichten (dazu gehören Fleisch, Zigaretten, illegale Arzneiwaren, …).

 

Bei welchen Produkten denken viele Menschen, dass es illegal wäre, sie über die Grenze zu führen, obwohl sie tatsächlich erlaubt sind?

Zigaretten für nicht kommerzielle Zwecke (zur Abdeckung des Eigenbedarfs) dürfen aus einem Drittland in die Union eingeführt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Menge an Zigaretten, welche die Freimenge von 200 Stück überschreitet, beim Zollamt gestellt und zumindest mündlich angemeldet werden muss. Dies bedeutet z.B. am Flughafen, dass sich der Reisende in den „Rotkanal“ begeben und dort die Zigaretten mündlich erklären muss. Das Zollorgan überprüft die gemachten Angaben und berechnet die Höhe der zu entrichtenden Abgaben und teilt dies dem Reisenden mit. Nach Entrichtung dieser kann der Reisende mit den Zigaretten die Reise fortsetzen.
Waren, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, können grundsätzlich unter Beachtung der geltenden Reisefreimengen und Reisefreigrenzen eingeführt werden. Wird eine Freimenge oder Freigrenze (z.B. Freigrenze von 430 Euro bei Waren, die im Luftverkehr durch Personen die 15 Jahre oder älter sind eingeführt werden) überschritten oder die Ware unterliegt einem Verbot oder einer Beschränkung unabhängig vom Wert, ist diese beim Zollamt zumindest mündlich anzumelden.

Beispiel: Die Einfuhr einer hochpreisigen Uhr aus Schweiz nach Österreich ist grundsätzlich erlaubt, übersteigt der Wert der Uhr die Reisefreigrenze von 430 Euro im Flugverkehr oder von 300 Euro bei der Einreise im Straßenverkehr, ist der Reisende verpflichtet die Uhr beim Zollamt an der Grenzzollstelle von sich aus anzumelden. Ist die Uhr mit einem Uhrband aus Krokodilleder ausgestattet, welches dem Artenhandelsgesetz unterliegt, ist unabhängig vom Wert der Uhr, diese beim Zollamt zu gestellen und von sich aus anzumelden. Die Einfuhrgenehmigung nach dem Artenhandelsgesetz ist dem Zollamt vorzulegen.

 

Welche ungerechtfertigten Vorurteile gibt es gegenüber dem Zoll?

Viele verbinden mit dem Zoll nur Kontrollen am Flughafen oder an der Zollgrenze zur Schweiz oder Liechtenstein. Tatsächlich nimmt der Zoll sehr viele Aufgaben zur Abwicklung des Warenverkehrs aus bzw. in Drittländer wahr. In einem Europa der offenen Grenzen hat sich das Gesicht des Zolls gewandelt. Neben der Erhebung von Steuern und Zöllen an der Grenze hat der Zoll heute noch viele andere wichtige Aufgaben: die Gewährleistung eines reibungslosen internationalen Warenverkehrs und eines fairen Wettbewerbs, der Schutz für Mensch, Tier oder Pflanzen, Wirtschaft und Umwelt im internationalen Warenhandel und damit im Binnenmarkt. Die Kontrollen des Zoll dienen aber auch dem Schutz der Verbraucher*innen vor mangelhaften Waren oder vor gefälschten Produkten. Durch Kontrollen im Bereich Artenschutz trägt er zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Bargeldkontrollen fallen ebenfalls in das Aufgabenfeld des Zolls.

 

Rasante Action mit psychologischem Twist: „Böse Hoffnung“ von Thomas Baum.

 

Clemens Löffler, Motorradfahrer und Controller am Linzer Flughafen, wurde absichtlich überfahren – das bestätigt dem Ermittlerduo Robert Worschädl und Sabine Schinagl ein Augenzeuge. Als es ein zweites Mordopfer gibt, sind sich Worschädl und Schinagl sicher: Hier hütet jemand Geheimnisse. Um jeden Preis. Entgegen allen polizeiinternen Widerstände versuchen die beiden Klarheit in Löfflers Machenschaften zu bringen.
Worschädls Frau Karoline hat in der Zwischenzeit andere Sorgen: Ihre beste Freundin ist an Krebs erkrankt, doch die Therapie schlägt nicht richtig an. Das Seltsame: So geht es auch anderen Patient*innen, die dasselbe Medikament bekommen. Je mehr Karoline in dieser Causa recherchiert, desto mehr bringt sie sich selbst in Gefahr …

Mehr Infos zu dem Buch gibt es hier.